zu guter Letzt

Die zehn Gebote des Sachverständigen

Es begab sich zur der Zeit, als das Vermögen der Bevölkerung immer rasanter anstieg und die Zwistigkeiten ob dieser Vermögen häufiger wurden. Die Regierung ernannte deshalb Gelehrte, welche die Streitigkeiten gütlich zu schlichten wussten. Bald aber waren die von der Regierung ernannten Gelehrten überfordert, denn Quantität und Qualität der Streitigkeiten nahmen immer weiter zu.

So fanden sich zahlreiche Freiwillige, die den amtlichen Gelehrten zur Seite standen. Doch nach einiger Zeit des friedlichen Nebeneinanders kam es auch zwischen den amtlichen und den freiwilligen Gelehrten zu Meinungsverschiedenheiten. Sie stritten sich heftig um die Güte und Akzeptanz ihres Wirkens.

Dies trieb dem Herrn die Zornesröte ins Gesicht, denn ob ihres Streits vergaßen sowohl die freiwilligen als auch die amtlichen Gelehrten, wozu sie eigentlich berufen waren. Deshalb stieg der Herr auf den Goldberg und verkündete die nachfolgenden zehn Gebote, an die sich von nun an alle Gelehrten zu halten hatten. Seitdem leben die Gelehrten jeglicher Qualifikation in Eintracht miteinander und die Bevölkerung war überglücklich, ein Heer solcher Fachleute in ihrem Lande zu haben.

Du sollst den Namen "Sachverständiger" nur dann gebrauchen, wenn du wirklich sachverständig bist; denn Auftraggeber und Gerichte werden den nicht unbestraft lassen, der den Namen missbraucht.

Du bist nicht Gott der Allmächtige, der seine Taten nicht zu begründen braucht. Ganz im Gegenteil: Die Auftraggeber haben ein Anrecht auf begründete und nachvollziehbare Gutachten.

Du sollst jährlich mindestens drei Fortbildungsveranstaltungen besuchen, um die aktuellen Entwicklungen nicht zu verpassen.

Du sollst mit anderen Sachverständigen zusammen arbeiten; denn die einzelnen Sachgebiete sind zu komplex, als dass du Alles alleine beherrschen könntest.

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden für deinen Auftraggeber oder einem anderen Betroffenen; denn Gefälligkeitsgutachten rentieren sich nicht.

Du sollst auf deine gute Arbeit aufmerksam machen, aber nur in sachlicher Form.

Du sollst nicht das Gedankengut anderer Sachverständiger stehlen und als dein eigenes verkaufen. Es gehört sich, auch in Gutachten fremdes Gedankengut zu kennzeichnen.

Du sollst deine Gutachten persönlich erstatten, denn ein Auftraggeber hat das Recht auf deine Wertung. Zur Vorbereitung der Gutachten ist es dir erlaubt, Hilfskräfte einzusetzen.

Du bist nicht unfehlbar; also versichere dich angemessen.

Du sollst den Humor heiligen; denn bei aller Anstrengung, die die sachverständige Arbeit mit sich bringt, wirst du nur so den Alltag ertragen können.
Mit freundlicher Genehmigung aus: Sommer/Kröll - Lehrbuch zur Grundstückswertermittlung; Neuwied Luchterhand Verlag 2005

Zuletzt bearbeitet am 30.04.2020