Energieberatung

Seit der Ölkriese von 1973 sind die Heizkosten rasant gestiegen. Damals kostete der Liter Heizöl umgerechnet ca. 7 Cent. Heute nähert sich der Preis für Heizöl der 1 €-Grenze. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und zunächst die Wärmeschutzverordnung erlassen, die durch die EnergieEinsparverordnung (EnEV) abgelöst wurde. Derzeit sind die Bestimmungen der EnEV 2009 zu beachten. Das ist bei Neubauobjekten kein Problem.

Wird aber ein Bestandsobjekt umgebaut oder bedarf es einer Sanierung von Dach, Außenwänden und oder Fenstern, so wird es kompliziert. Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden werden wir regelmäßig mit Schäden konfrontiert, die erst durch die unsachgemäße energetische Sanierung verursacht wurden. Oftmals kommt es durch derartige „Sanierungsmaßnahmen“ zu Befall durch Schimmelpilz, Durchfeuchtung der Baukonstruktion und Holzfäulnis. Besonders problematisch stellt sich die Situation immer dann dar, wenn eine Wärmedämmmaßnahme auf der Außenseite (Denkmalschutz, Grenzbebauung etc.) nicht möglich ist und nur auf der Innenseite der Außenbauteile der Baukonstruktion vorgenommen werden kann.

Selbstverständlich stellt sich bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden die Frage nach der Wirtschaftlichkeit derartiger Maßnahmen. Hier zu übernehmen wir die erforderlichen Berechnungen und stellen diese im Rahmen eines entsprechenden Gutachtens zusammen.

Regelmäßig stellt sich auch die Frage nach Födermöglichkeiten durch die KfW. Diesbezüglich werden Sie über die jeweils aktuellen Möglichkeiten informiert.

 

 
 Beispiel einer Energieberatung

Zuletzt bearbeitet am 30.04.2020